[Annotatie]: BundesweiterÜberwachungsplan (BÜp) 2008: Die AVV-Rahmenüberwachung regelt die Zusammenarbeit der Behörden der Länder untereinander und mit dem Bund und soll zu einem einheitlichen Vollzug der lebensmittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften in derÜberwachung beitragen. Je 1000 Einwohner und Jahr müssen Produkt-Proben genommen werden. Ein Teil dieser Probenzahl (0,15 bis 0,45 Proben je 1000 Einwohner und Jahr) wird bundesweit einheitlich im Rahmen des BÜp untersucht. TOC:BundesweiterÜberwachungsplan 2008. [Flaptekst]: Die AVV-Rahmenüberwachung regelt die Zusammenarbeit von Behörden der Länder untereinander und mit dem Bund. Ihr Ziel: der einheitliche Vollzug lebensmittel- und weinrechtlicher Vorschriften.