[Annotatie]: Nach 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet die Zentrale Verbindungsstelle den für den Verbraucherschutz zuständigen obersten Landesbehörden jährlich, erstmals zum 31. Dezember 2007, umfassend und in anonymisierter Formüber die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch. Der vorliegende erste Bericht reflektiert die durch das BVL als Zentrale Verbindungsstelle vorgenommenenÜbermittlungen im ersten Jahr nach Inkrafttreten des VSchDG. Nach Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission alle zwei Jahre, vom Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung an gerechnet, Berichtüber die Durchführung der Verordnung. Der vorliegende erste Bericht enthält die relevanten Angaben für die Jahre 2007 und 2008. TOC:1. Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3, Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) für das Jahr 2007.- 2. Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3, Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) für das Jahr 2008.- 3. Bericht gem. Artikel 21, Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz für die Jahre 2007 und 2008.